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BND darf Daten weiter abgreifen

Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

Leipzig. Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf weiter Daten am weltweit größten Internetknoten in Frankfurt am Main abgreifen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil eine gegen diese Praxis gerichtete Klage der Betreiberfirma ab. Das Bundesinnenministerium kann demnach das Unternehmen verpflichten, bei Maßnahmen der strategischen, also anlasslo...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1089822.bnd-darf-daten-weiter-abgreifen.html

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