• Politik
  • Notstandsgesetze von 1968

Der autoritäre Hochsicherheitsstaat

Anwalt Eberhard Schultz über die Notstandsgesetze und folgende Einschränkungen von Grundrechten

  • Karlen Vesper
  • Lesedauer: ca. 7.5 Min.

Herr Schultz, vor 50 Jahren, am 30. Mai 1968, verabschiedete der Bundestag die Notstandsgesetze. Als die Proteste gegen diese begannen, haben Sie gerade Ihr Erstes Juristisches Staatsexamen absolviert und sie haben sich dennoch an den Demonstrationen gegen diese Ausnahmegesetze beteiligt. Darf man so etwas tun als ein angehender Diener von Justitia?

Beamteter »Volljurist« war ich ja noch nicht und als Diener einer halbblinden Justitia habe ich mich sowieso nie verstanden. Schon als Student in Bonn hatte ich das Glück, auch bei einigen fortschrittlichen Dozenten das Recht zu lernen. Das Grundgesetz mit der Demonstrationsfreiheit wurde von uns nicht nur »unter dem Arm getragen«, sondern mit Leben gefüllt. Auch der Staats- und Verfassungsrechtler Helmut Ridder war aktiv an der Kampagne gegen die Notstandsgesetze beteiligt. Und meinen Strafrechtslehrer habe ich 1965 auf einem Ostermarsch im Ruhrgebiet wiedergetroffen.

Allerdings ...


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