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Notbremse für den Schuldenfall
Rechnungshof: Ausnahmeregeln für Neuverschuldungsverbot gehören in Landesverfassung
Ab 2020 dürfen die Länder grundsätzlich keine neuen Schulden machen. Ausnahmen, die das Grundgesetz durchaus einräumt, könnte Brandenburg aber nur nutzen, wenn es zuvor seine Verfassung ändert.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090040.notbremse-fuer-den-schuldenfall.html
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