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Notbremse für den Schuldenfall

Rechnungshof: Ausnahmeregeln für Neuverschuldungsverbot gehören in Landesverfassung

Ab 2020 dürfen die Länder grundsätzlich keine neuen Schulden machen. Ausnahmen, die das Grundgesetz durchaus einräumt, könnte Brandenburg aber nur nutzen, wenn es zuvor seine Verfassung ändert.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090040.notbremse-fuer-den-schuldenfall.html

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