Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Biberschaden im Garten

Hauseigentümer beantragten beim Finanzamt, Ausgaben für eine Bibersperre und das Beseitigen von Biberschäden im Garten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Finanzamt und Finanzgericht sahen das allerdings anders: Biberschäden im Garten seien außergewöhnlich, aber nicht von existenzieller Bedeutung, daher kein Steuerabzug (Finanzgericht Köln, Az. 3 K 625/17). OnlineUrteile.de

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090132.biberschaden-im-garten.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.