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Polemik im Arbeitszeugnis nicht erlaubt

Urteile im Überblick

Ein Arbeitszeugnis, das grob unsachlich, polemisch und in ironischem Stil verfasst ist, zählt nicht als qualifiziertes Arbeitszeugnis im Sinne des Arbeitsrechts und ist von daher nicht erlaubt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090155.polemik-im-arbeitszeugnis-nicht-erlaubt.html

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