Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Polemik im Arbeitszeugnis nicht erlaubt
Urteile im Überblick
Ein Arbeitszeugnis, das grob unsachlich, polemisch und in ironischem Stil verfasst ist, zählt nicht als qualifiziertes Arbeitszeugnis im Sinne des Arbeitsrechts und ist von daher nicht erlaubt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090155.polemik-im-arbeitszeugnis-nicht-erlaubt.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.