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Besser, nicht gut
Ines Wallrodt über befristete Jobs
Das Bundesarbeitsgericht wollte Ersatzgesetzgeber spielen, als es befand, drei Jahre Abstand zwischen zwei sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen seien in Ordnung. Die Festlegung einer Verjährungsfrist ist ein Wunsch von Arbeitgeberseite, dem das Parlament bei der letzten vorsichtigen Reform des Befristungsunwesens bewusst nicht gefolgt ist. Das Bundesverfassungsgericht weist das Arbeitsgericht...
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