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Ordnungsgeld gegen Kaffeefahrtveranstalter erwirkt

Verbraucherzentrale Brandenburg

In einem Verfahren der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) wurde die Firma RSC Aktiv & Vital GmbH aus Berlin verurteilt, Verbraucher beim Abschluss von Verträgen auf Verkaufsveranstaltungen korrekt zum gesetzlichen Widerrufsrecht zu belehren. Dagegen verstieß der Anbieter, indem er danach in einer Widerrufsbelehrung seine Firmen- und Adressangaben wegließ. Nach dem erneuten Einsatz der VZB vor G...

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