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Falscher Beitragsmeldung der Versicherer widersprechen
Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 10. Oktober 2017 (Az. B 12 KR 2/16) entschieden, dass auf Leistungen aus einer freiwilligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und/oder privaten Rentenversicherung keine Krankenversicherungsbeiträge geschuldet werden. Ein falscher Einbehalt von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beim Versorgungswerk führt zur Doppelverbeitragung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1091656.falscher-beitragsmeldung-der-versicherer-widersprechen.html
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