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Ingewahrsamnahmen bei G20 teilweise unzulässig

Landgericht Hamburg: Richterliche Beschluss zu spät erfolgt / Wiederholte Leibesvisitationen nicht vom Gesetz gedeckt

Das Landgericht Hamburg hat mehrere während des G20-Gipfels durchgeführte Ingewahrsamnahmen für teilweise unrechtmäßig erklärt. Auch dass sich die Betroffenen bei körperlichen Durchsuchungen ausziehen mussten, war unzulässig.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1091669.repression-durch-die-polizei-ingewahrsamnahmen-bei-g-teilweise-unzulaessig.html

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