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Menschen mit Vormund sollen wählbar sein

Potsdam. Der Landtag soll in seiner nächsten Sitzung über eine Änderung des Wahlgesetzes befinden, derzufolge Menschen, die unter Betreuung leben, sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht zuzugestehen sei. SPD-Fraktionschef Mike Bischoff bestätigte am Dienstag, dass Menschen, die einen Vormund haben, weil sie für sich selbst keine Verantwortung übernehmen können, dann in politische Ämter g...

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