Betrug beim BER: Haft auf Bewährung
Cottbus. Wegen Betrugs beim Bau des Hauptstadtflughafens BER hat das Landgericht Cottbus einen Bauunternehmer zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 53-Jährige habe die Flughafengesellschaft mit falschen Abrechnungen um 158 000 Euro betrogen, urteilten die Richter am Mittwoch. Der 53-Jährige äußerte sich am Mittwoch vor dem Urteil erstmals zu den Vorwürfen und gab zu, im Jahr 2012 kurz vor der geplatzten Eröffnung des BER einen Teil der Bauleistungen doppelt abgerechnet zu haben.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht stellten fest, dass mangelnde Kontrolle auf der Baustelle dem Unternehmer damals den Betrug leicht gemacht habe. Ein Bauleiter hatte in dem Prozess beschrieben, dass in den Monaten vor dem geplatzten Eröffnungstermin teils chaotische Verhältnisse auf der Baustelle herrschten und vieles auf Zuruf passierte. Zusätzlich anfallende Arbeiten seien in dieser Zeit über Tagelohn abgerechnet worden. Dies sei keine gute Idee gewesen, sagte der Bauleiter. Die Firma des 53-Jährigen war mit Rohbauarbeiten am Fluggastterminal beschäftigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Sie war zunächst von einem Schaden in Höhe von knapp 250 000 Euro ausgegangenen, reduzierte die Summe aber nach Zeugenaussagen auf 158 000. Ob die Flughafengesellschaft das Geld wieder sieht, ist allerdings trotz des Urteils fraglich. Denn das Unternehmen ging in Insolvenz und der 53-Jährige muss auch dafür voll haften. dpa/nd
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