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Auch Straftäter bleiben geschützt

EU-Gutachten zum Wirkungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention

Luxemburg. Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug des Asylrechts beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die Grundrechte der EU. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), das am Donnerstag in Luxemburg veröffentlicht wurde (Rechtssa...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1091990.auch-straftaeter-bleiben-geschuetzt.html

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