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Verurteilter Straftäter ist für Polizei ungeeignet

Ein verurteilter Straftäter darf laut einer Gerichtsentscheidung nicht beim Objektschutz der Berliner Polizei arbeiten. Die Behörde habe den Bewerber zu Recht abgelehnt, teilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag mit. Der Mann habe keinen Anspruch auf Einstellung, hieß es in der Mitteilung des Gerichts weiter (Urteil vom 17. Mai 2018, Aktenzeichen 10 Sa 163/18). Wegen schwerer K...

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