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Realitätsferne Bemessung der Zinshöhe für Steuernachzahler
Urteil des Bundesfinanzgerichts
Sechs Prozent Zinsen berechnet das Finanzamt für Steuernachzahlungen. Der Bundesfinanzhof hat die Höhe der Zinsen jetzt in einem Urteil als »realitätsfern« bezeichnet. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Was bedeutet das für Steuerzahler?
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1092319.realitaetsferne-bemessung-der-zinshoehe-fuer-steuernachzahler.html
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