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Urlaubsanspruch verfällt nicht durch fehlenden Antrag

EU-Gutachter

Nicht genommener Urlaub von Verstorbenen und nicht genommener Urlaub nach dem Ende eines Dienstverhältnisses: In beiden Fällen erlischt nicht der Urlaubsanspruch, wie der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Gutachten feststellte. Seiner Einschätzung nach können Erben Ausgleichszahlungen für nicht genommenen Urlaub Verstorbener fordern. Außerdem verlören Arbeitn...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1092327.urlaubsanspruch-verfaellt-nicht-durch-fehlenden-antrag.html

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