Privat geht vor Katastrophe

Rot-rote Koalition will Beamten den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Landesbeamte sollen künftig auch dann mit einer finanziellen Unterstützung ihres Dienstherren rechnen dürfen, wenn sie sich freiwillig für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Von 2020 an sollen auch solche Beamte den Arbeitgeberanteil vom Land erhalten. Bisher gibt es Beihilfen nur für die privat versicherten Beamten. Das will die rot-rote Koalition aber ändern. Dazu brachten die Fraktionen SPD und LINKE am Mittwoch einen Antrag in den Landtag ein.

Hintergrund des Vorhabens ist die weit verbreitete Erscheinung, dass Versicherte der privaten Krankenkassen in jungen Jahren die Vorteile kombiniert mit den niedrigen Einstiegsbeiträgen nutzen und später, wenn deutlich höhere Beiträge zu Buche schlagen und die Gesunderhaltung auch kostenintensiver wird, sich der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung anschließen - mit Tricks, weil dies so einfach nicht möglich ist. Die Betreffenden wechseln also später in die gesetzliche Krankenversicherung zum Schaden derer, die als Angestellte schon immer gesetzlich versichert waren, weil es bei ihrer Dienststellung und ihrem geringen Einkommen anders für sie gar nicht geht.

Bislang gilt für Beamte, dass sie sich in der Regel in der privilegierten ersten Klasse der privat Versicherten befinden und dazu steuerfinanzierte Beihilfen des Landes erhalten. Die großzügigen Beihilferegelungen garantieren, dass sich die von ihnen tatsächlich selbst zu zahlenden Beiträge in Grenzen halten. Eine gesetzliche Versicherung ist für sie insofern nicht vorgesehen, als ein Beitrag des Landes nicht gewährt wird, wenn sich die Beamten gesetzlich versichern. In diesem Falle zahlen die Beamten also nicht sieben Prozent von ihrem Bruttogehalt, sondern 14 Prozent.

SPD-Fraktionschef Mike Bischoff sprach von »Tausenden Beamten«, die dennoch auf eigene Kosten gesetzlich versichert seien. Warum sie das tun, wo doch für die private Versicherung des Beamten eine lebenslange Beihilfepflicht der öffentlichen Hand gilt, wusste er nicht zu sagen. Es gibt allerdings auch Fälle, wo Beamte wegen chronischer Erkrankungen bereits zu Beginn ihres Berufslebens von privaten Krankenkassen abgelehnt worden sind. Ihnen blieb nichts anderes übrig als die gesetzliche Versicherung.

Um für mehr »Gerechtigkeit« zu sorgen, will die rot-rote Koalition nun dafür sorgen, dass auch dann die Beihilfe des Landes gezahlt wird, wenn der Beamte sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet. Die Landesregierung wurde am Mittwoch vom Landtag aufgefordert, bis Januar 2019 einen Entwurf des Landesbeamtengesetzes mit der gewünschten Veränderung vorzulegen. Gesichert werden soll ab 2020, dass Beamte »durch eine pauschale Beihilfe die Hälfte der Kosten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ersetzt bekommen«.

Der Stadtstaat Hamburg hat als erstes Bundesland diesen Schritt schon unternommen und eine Regelung eingeführt, wonach Beamte den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen können. Dies geschah noch unter dem damaligen Ersten Bürgermeister und heutigen Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). Die erarbeitete Regelung soll ein weiterer Baustein für die von den Sozialdemokraten gewünschte Einführung einer Bürgerversicherung sein. Für die LINKE bestätigte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Domres: »Wir sehen unseren Vorschlag als ersten Schritt in Richtung einer Bürgerversicherung.«

Die CDU ist mit dem Vorhaben von Rot-Rot einverstanden, will es jedoch deutlich schneller umgesetzt sehen.

Obwohl es sich um eine Wahlmöglichkeit und nicht um den Zwang zur gesetzlichen Versicherung handelt, stößt der Plan auf die Ablehnung des Deutschen Beamtenbundes, der hier die steuerfinanzierten Segnungen der privaten Krankenversicherung bedroht sieht. Die Zeitung »Der Prignitzer« zitierte den Landesvorsitzenden Ralf Roggenbuck mit den Worten: »Der Versuch, durch ein Wahlrecht zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung das Beihilfesystem zu schwächen und so die Gefährdung des ganzen Systems in Kauf zu nehmen, wird auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen.«

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