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Drei Zeilen für die Pressefreiheit
Mit dem Verbot von »linksunten« wurden Grundrechte verletzt
Rechtsanwälte sprechen von einem Eingriff des Bundesinnenministeriums in die Presse- und Meinungsfreiheit. Das Bundesverwaltungsgericht sei sich der rechtlichen und politischen Problematik des Verbotsverfahren bewusst.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1092750.verbot-von-linksunten-drei-zeilen-fuer-die-pressefreiheit.html
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