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Facebook muss Chats öffnen
Grundsatzurteil zum digitalen Erbe
Karlsruhe. Das soziale Netzwerk Facebook muss den Eltern einer verstorbenen 15-Jährigen die Chatnachrichten der Tochter aushändigen. Der digitale Nachlass sei zu behandeln wie der analoge, urteilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag. Im konkreten Fall hatte Facebook das Profil der Tochter in den »Gedenkzustand« versetzt und den Eltern unter Verweis auf den Datenschutz der Chatpartner der Tochter ...
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