Minuszins bei Riester-Sparplan - was darf eine Bank?

Negativzinsen

  • Lesedauer: 3 Min.

Millionen Menschen sorgen mit Riester-Verträgen fürs Alter vor. Was aber, wenn der Anbieter sein ursprüngliches Zinsversprechen nicht einhält und plötzlich Minuszinsen einpreist? Der Fall eines Kunden der Kreissparkasse Tübingen beschäftigt das dortige Landgericht. Am 29. Juni 2018 verkündete das Gericht seine Entscheidung.

Wie entschied das Gericht?

Die Klage der Verbraucherzen-trale Baden-Württemberg (vzbw) hatte keinen Erfolg. Das Landgericht hält die Zinsgestaltung der Sparkasse für transparent und konnte keine »unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern« erkennen. Denn obwohl der Grundzins bei dem strittigen Produkt inzwischen negativ geworden sei, habe der von der Sparkasse zusätzlich gewährte Bonuszins verhindert, dass Kunden für ihre Sparverträge zahlen mussten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Worum ging es konkret?

Gestritten wurde um den Riester-Banksparplan »VorsorgePlus«, den mehrere Sparkassen in Deutschland anbieten. Im August 2017 mahnte die vzbw die Kreissparkasse ab, weil sie damals für das Produkt einen Grundzins von minus 0,5 Prozent auswies. Der Grund: Die Sparkasse verrechnete den zugesagten positiven Staffelzins mit dem aktuell negativen variablen Zins. Rechtswidrig. »Bei laufenden Sparverträgen darf die variable Verzinsung nicht ins Negative abrutschen«, sagt Verbraucherschützer Niels Nauhauser. Zudem ging die vzbw gegen eine intransparente Klausel zur Zinsanpassung vor.

Was sagt die Sparkasse?

Die Grundverzinsung werde mit den zusätzlichen, fest vereinbarten Bonuszinsen der Banksparpläne verrechnet. Alle Kunden der Sparkasse erhielten aktuell unterm Strich positive Zinsen.

Ist dies ein Einzelfall?

Bisher ja. Allerdings ist er besonders pikant, sorgen doch etwa 16 Millionen Menschen in Deutschland staatlich gefördert per Riester-Vertrag fürs Alter vor - und verlassen sich dabei auf die vereinbarten Konditionen. Nach Einschätzung von »Finanztest« hätten »auch viele andere Anbieter von Banksparplänen rechnerisch die Möglichkeit, Minuszinsen auszuweisen«. Denn in der Regel seien Riester-Banksparpläne von Genossenschaftsbanken und Sparkassen mit einem festen Abschlag auf einen Referenzzins kalkuliert. Doch wegen der Niedrigzinsphase haben Anbieter Schwierigkeiten, mit ihren Zinsversprechen.

Warum Negativzinsen?

Die Banken bekommen zwar frisches Geld von der EZB weiterhin zu null Prozent Zinsen. Zugleich jedoch müssen sie aufpassen, nicht zu viel Geld zu horten, das über Kundeneinlagen reinkommt. Für überschüssige Liquidität, die bei der EZB geparkt wird, verlangt die Notenbank 0,4 Prozent Strafzinsen.

Endet die Zinsflaute?

Nein. Die EZB legte Mitte Juni fest, dass die Zinsen mindestens »über den Sommer 2019« auf dem aktuellen Rekordtief verharren werden.

Wie beurteilen Richter Negativzinsen für Bankkunden?

Im Januar urteilte das Landgericht Tübingen (Az. 4 O 187/17): Eine Bank darf Kunden bei schon bestehenden Verträgen nicht nachträglich Negativzinsen aufbürden. Entsprechende Klauseln verstießen gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regeln.

Aber: Für grundsätzlich unzulässig halten sie Negativzinsen für Privatanleger nicht. Damals ging es um die Volksbank Reutlingen, die 2017 per Preisaushang informierte, bei bestimmten Anlageformen könnten negative Zinsen fällig werden. Wirklich verlangt habe sie die Bank nie. Sie strich die umstrittene Klausel auch nach kurzer Zeit wieder. Die vzbw wollte den Fall aber vor Gericht geklärt sehen. dpa/nd

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