Was den Passagieren zusteht
Fluggastrechte bei Verspätungen und Annullierungen
Wann besteht grundsätzlich Anspruch auf Entschädigungen?
Passagiere haben immer dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätungen, Umbuchungen oder Annullierungen auch verantwortlich ist. Dies gilt zumeist bei technischen Pannen oder Verspätungen wegen Dienstzeitüberschreitungen von Crews - nicht aber bei höherer Gewalt, zu der Streiks, Unwetter und Luftraumsperrungen zum Beispiel wegen Aschewolken aus Vulkanen zählen.
Betroffene Kunden sollten noch am Flughafen den Grund für die Flugplanänderung erfragen und diesen schriftlich und mit Zeugen festhalten. Beim Thema Schnee und Eis gilt etwa: Haben Airlines ihre Flugzeuge nicht rechtzeitig enteisen lassen, tragen sie eine Mitschuld an der Verzögerung.
Wie ist die Höhe der Ausgleichszahlungen bei Verspätungen geregelt?
Ist die Airline für die Umstände verantwortlich, haben Reisende einen Anspruch auf Entschädigung, de...
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