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Fixierung nur mit richterlicher Genehmigung
Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt Rechte von Psychiatrie-Patienten / Baden-Württemberg und Bayern müssen Landesgesetze anpassen
Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Freiheitsrechte von Kranken. Fixierungen im Bett dürften nur das »letzte Mittel« sein. Baden-Württemberg und Bayern müssen nun landesgesetzliche Regelungen anpassen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1095235.freiheitsrechte-von-psychiatrie-patienten-fixierung-nur-mit-richterlicher-genehmigung.html
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