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Kennzeichnung auf Staubsaugern reicht aus
Luxemburg. Staubsaugerhersteller müssen nicht angeben, unter welchen Bedingungen der Stromverbrauch ihrer Geräte ermittelt wird. Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass die EU-Verordnung das nicht vorsieht. Hintergrund ist eine Klage der britischen Firma Dyson, die beutellose Staubsauger herstellt. Sie hatte BSH Hausgeräte - Hersteller von Bosch- und Siemens-Staubsaugern - vorgewor...
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