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Schüler soll einziges Zimmer untervermieten

»Das sei bei Auszubildenden keinesfalls unüblich« sagt das Berliner Sozialgericht

Ein Berliner Sozialgericht hat die Klage eines geflüchteten Schülers auf Sozialhilfe abgelehnt. Es verlangt von ihm, sein einziges Zimmer unterzuvermieten. Sein Anwalt ist schockiert: »Das sind Zustände wie im 19. Jahrhundert.«

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1095693.sozialhilfe-schueler-soll-einziges-zimmer-untervermieten.html

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