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Lügen schützt vor Strafe
Sebastian Weiermann über den Freispruch im Wehrhahn-Prozess
Nun ist also passiert, was Prozessbeobachter befürchtet hatten. Ralf S. ist freigesprochen worden. Das Düsseldorfer Landgericht sieht es nicht als erwiesen an, dass er den Anschlag am S-Bahnhof Wehrhahn vor 18 Jahren begangen hat. Es handelt sich um einen Freispruch mit Ansage. Indizienprozesse sind immer eine komplizierte Angelegenheit. Richter müssen Aussagen gewichten, Hinweise, die keine ...
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