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Lügen schützt vor Strafe

Sebastian Weiermann über den Freispruch im Wehrhahn-Prozess

Nun ist also passiert, was Prozessbeobachter befürchtet hatten. Ralf S. ist freigesprochen worden. Das Düsseldorfer Landgericht sieht es nicht als erwiesen an, dass er den Anschlag am S-Bahnhof Wehrhahn vor 18 Jahren begangen hat. Es handelt sich um einen Freispruch mit Ansage. Indizienprozesse sind immer eine komplizierte Angelegenheit. Richter müssen Aussagen gewichten, Hinweise, die keine ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1095943.wehrhahn-prozess-luegen-schuetzt-vor-strafe.html

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