Kein eigenmächtiger Austausch der »eigenen« Fenster

Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Instandhaltung und Modernisierung von Außenfenstern ist Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und nicht des einzelnen Eigentümers. Denn Außenfenster zählen zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Darauf weist der Verbraucherschutzverband WiE hin. »Jede Veränderung, Erneuerung, Vergrößerung etc. eines Außenfensters braucht den Beschluss der Eigentümergemeinschaft, damit Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben oder sich gar eine Rückbauverpflichtung einhandeln«, erklärt WiE-Referentin Sabine Feuersänger.

Die gute Nachricht: Für die Instandhaltung und Modernisierung v...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.