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Statt einzeln zusammen gegen Konzerne

Am 1. November 2018 tritt die Musterfeststellungsklage in Kraft

Der einzelne Kunde hat keine Chance gegen die Rechtsabteilung eines großen Unternehmens. Also wehren sich die Geschädigten oft gar nicht, und die Konzerne müssen nicht wirklich fürchten, von getäuschten Verbrauchern verklagt zu werden. Die Möglichkeit einer Sammelklage soll die Verhältnisse verbraucherfreundlicher machen, Verbraucher wie Justiz entlasten. Doch wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1096017.statt-einzeln-zusammen-gegen-konzerne.html

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