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Zum Mitdenken verpflichtet

Sozialhilfeträger müssen auch auf Rentenberatung hinweisen

Karlsruhe. Sozialhilfeträger müssen hilfebedürftige Bürger auch auf eine erforderliche Rentenberatung hinweisen. Die Behörde sei bei ihrer Beratungspflicht nicht allein auf Regelungen der Sozialhilfe beschränkt, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Fall eines geistig behinderten Mannes aus Sachsen. Dieser kann sich nun Hoffnung auf Schadenersatz machen, weil der Sozia...

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