Entschädigung bei Verspätung von gebuchter Airline

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Bei stundenlangen Verspätungen bekommen Reisende Entschädigungen von der gebuchten Airline - auch wenn diese ein fremdes Flugzeug samt Besatzung gemietet hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof am 4. Juli 2018 (Rechtssache C-523/17). Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter.

Im konkreten Fall ist demnach Tui-Fly in der Pflicht. In dem Rechtsstreit geht es um einen verspäteten Flug, für den Tui-Fly eine Maschine samt Besatzung von Thomson Airways gemietet hatte. In der Buchungsbestätigung hieß es, dass die Buchungen von Tui-Fly vorgenommen würden, der Flug aber von Thomson Airways »ausgeführt« werde.

Nachdem der Flug von Hamburg ins mexikanische Cancún mit mehr als dreistündiger Verspätung ankam, verlangten mehrere Passagiere Entschädigung nach EU-Recht. Sie stellten ihre F...


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