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Erste Energieausweise ungültig
Wichtig für Wohneigentümer
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert: Bei Wohnungseigentum ist die Gemeinschaft für den Energieausweis zuständig. Vermieter sollten den Beschluss rechtzeitig beantragen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1096604.erste-energieausweise-ungueltig.html
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