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Über längeren Zeitraum Stromnutzung am Arbeitsplatz

Kündigungen rechtens oder nicht?

Diebstahl am Arbeitsplatz rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Diebstahls handeln. Tut er dies nicht, ist die Kündigung unwirksam.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1096616.ueber-laengeren-zeitraum-stromnutzung-am-arbeitsplatz.html

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