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Mindestlohn verfällt nicht schon nach wenigen Monaten
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn gestärkt. Dieser verfällt nicht bereits nach Ablauf einer tariflichen oder auch arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1097178.mindestlohn-verfaellt-nicht-schon-nach-wenigen-monaten.html
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