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Mindestlohn verfällt nicht schon nach wenigen Monaten

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn gestärkt. Dieser verfällt nicht bereits nach Ablauf einer tariflichen oder auch arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1097178.mindestlohn-verfaellt-nicht-schon-nach-wenigen-monaten.html

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