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Vollmacht für zwei Bevollmächtigte ist nicht unbedingt besser

Bundesgerichtshof

Bevollmächtigte, die gemeinsam etwa Demenzkranke betreuen, müssen eng kooperieren. Eine Vollmacht für zwei Angehörige zur gemeinschaftlichen Vertretung eines Kranken kann problematisch sein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1097188.vollmacht-fuer-zwei-bevollmaechtigte-ist-nicht-unbedingt-besser.html

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