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Zu krasser Eingriff

Arbeitsgericht schützt Beschäftigte vor Bespitzelung durch Arbeitgeber

Ein Unternehmen ließ einen Mitarbeiter bespitzeln, weil es dessen Krankschreibung misstraute. Nun muss es Entschädigung zahlen, denn selbst bei Fehlverhalten gilt: Die Beschattung war viel zu krass.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1097471.zu-krasser-eingriff.html

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