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Heß-Marsch verbieten!

Martin Kröger will die NS- Verherrlichung stoppen

Der Artikel 37 der Berliner Verfassung ist glasklar formuliert: »Auf die Artikel 14, 26 und 27 darf sich nicht berufen, wer die Grundrechte angreift oder gefährdet, insbesondere wer nationalsozialistische oder andere totalitäre oder kriegerische Ziele verfolgt.« In Artikel 14 wiederum ist geregelt, dass »jedermann« das Recht hat, innerhalb der Gesetze seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. A...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1097533.naziaufmarsch-hess-marsch-verbieten.html

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