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»Einbruch in alle Lebensbereiche«
Beschwerdeführer Gössner sieht in Staatstrojaner totale Überwachung
Berlin. Mit Hilfe des Staatstrojaners kann die Polizei unbemerkt sämtliche laufenden Kommunikationsinhalte vor ihrer Verschlüsselung überwachen und letztlich auf das gesamte digitale und vernetzte Leben der Betroffenen zugreifen. Angesichts dieser digitalen Totalüberwachung sei an den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Kernbereichs persönlicher Lebensgestaltung praktisch nicht mehr zu denke...
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