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Bundesarbeitsgericht lockert Regeln für Videoüberwachung

Erfurt. Arbeitgeber haben es künftig leichter, Bilder von Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle und andere Verfehlungen von Arbeitnehmern vor Gericht einzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am Donnerstag, dass Videoaufzeichnungen beispielsweise aus Geschäften nicht täglich kontrolliert werden müssen, um als Beleg für den Griff einer Mitarbeiterin in die Kasse zu dienen. I...

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