Kommunalwahl 2014 in Cottbus ungültig
Cottbus. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Kommunalwahl in der Stadt im Jahr 2014 für ungültig erklärt. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müsste binnen fünf Monaten neu gewählt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Das Gericht stufte in einem am Freitag verkündeten Urteil die Wahl der Stadtverordneten als unwirksam ein, weil Wahlkreise falsch zugeschnitten worden seien.
Die Stadtverwaltung teilte mit, das Urteil nun zunächst zu prüfen. Danach werde entschieden, ob Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt wird. Die Arbeitsfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung sei weiter gewährleistet.
Die nächsten regulären Kommunalwahlen im Land Brandenburg sind für den 26. Mai 2019 vorgesehen. Kommunalwahlen finden in Brandenburg alle fünf Jahre statt. Oberbürgermeister, hauptamtliche Bürgermeister und Landräte werden davon abgetrennt für jeweils acht Jahre gewählt. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.