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Dreijähriger überschwemmt Bad: Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt?

Urteile im Überblick

Wenn Eltern ein dreijähriges Kind zu Bett gebracht haben, müssen sie sich nur noch in Hörweite aufhalten. Eine weitergehende Überwachung des Kindes ist nicht erforderlich. Somit haften sie auch nicht wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht, wenn es in ihrer Abwesenheit zu einer Überschwemmung des Bades kommt, was zu einem erheblichen Wasserschaden führte.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1098635.dreijaehriger-ueberschwemmt-bad-haben-die-eltern-ihre-aufsichtspflicht-verletzt.html

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