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Tattoos erlaubt
Die Berliner Polizei muss Bewerber mit sichtbaren Tätowierungen einstellen, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. In einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes (Az. VG 5 L 248.18) heißt es: Ein Verbot, sichtbare Tätowierungen zu tragen, sei ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Bewerbern und deshalb nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Das fehle bislan...
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