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Tattoos erlaubt

Die Berliner Polizei muss Bewerber mit sichtbaren Tätowierungen einstellen, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. In einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes (Az. VG 5 L 248.18) heißt es: Ein Verbot, sichtbare Tätowierungen zu tragen, sei ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Bewerbern und deshalb nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Das fehle bislan...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1098644.tattoos-erlaubt.html

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