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Beschwerde gegen Urteil zur Bäderregelung

  • Lesedauer: 1 Min.

Schwerin. Das Wirtschaftsministerium in Schwerin geht gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald zur Bäderregelung vor. Das Gericht hatte die Sonntagsöffnung der Geschäfte in den Ferienorten im Juli gekippt und eine Revision nicht zugelassen. Dagegen hat das Ministerium Beschwerde eingelegt, sagte ein Sprecher von Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) am Freitag. Seit 2016 erlaubt die Bäderregelung in 77 Urlaubsorten an der Küste und im Binnenland eine Öffnung der Läden an Sonntagen. Dagegen hatte die Gewerkschaft ver.di geklagt. Der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Sonntagsruhe werde mit der Bäderregelung unterlaufen. Derzeit dürfen die Geschäfte noch wie gehabt öffnen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. dpa/nd

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