Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Jobcenter muss Miete von Hartz-IV-Empfänger länger zahlen

Für große und teure Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern muss das Jobcenter grundsätzlich nicht die volle Miete tragen. Von dieser Regel gibt es aber Ausnahmen. Wer zwischenzeitlich gearbeitet habe und danach erneut Hartz-IV-Leistungen beziehe, könne unter Umständen eine zweite Übergangsfrist beanspruchen, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az. L 11 AS 561/18 B ER).Das Gericht entschied...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1099338.jobcenter-muss-miete-von-hartz-iv-empfaenger-laenger-zahlen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.