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Bremens Wahlgesetz in der Kritik

»Mehr Demokratie« will Änderung - SPD erbost

Nachdem der Bremer Senat das erst zweimal praktizierte Wahlrecht für Landtags- und Kommunalwahlen vor einem halben Jahr veränderte, gibt es nun einen handfesten Streit. Zwar bleibt es bei den fünf gleichwertigen Stimmen pro Wahlberechtigtem, die beliebig auf Listen oder Einzelkandidaten verteilt werden dürfen, aber die Abrechnung wird verändert. Kritiker, die deswegen ein Volksbegehren gegen die N...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1099406.bremens-wahlgesetz-in-der-kritik.html

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