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Rüsten für alle Fälle
Prüfung eines Einsatzes der Bundeswehr in Syrien sorgt für Aufregung
Berlin. Das Grundgesetz verbietet jeden Angriffskrieg, auch das deutsche Straf- sowie das Völkerstrafrecht sanktionieren Angriffshandlungen oder deren Vorbereitung. Wieso aber lässt Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dennoch prüfen, ob und wie sich die Bundeswehr bei einem möglichen Chemiewaffeneinsatz an Vergeltungsaktionen gegen das syrische Assad-Regime beteiligen könnte? Das je...
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