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Beteiligung der Bundeswehr wäre rechtswidrig

Gutachten stuft militärischen Vergeltungsschlag für möglichen Giftgasangriff als Grundgesetzverstoß ein

Darf die Bundeswehr sich an Vergeltungsschlägen der Aliierten bei mutmaßlichen Giftgaseinsätzen in Syrien beteiligen? Nein, sagt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Das ist völkerrechts- und grundgesetzwidrig.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1100077.vergeltungsschlag-in-syrien-beteiligung-der-bundeswehr-waere-rechtswidrig.html

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