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Gemeinschaftseigentum nie ohne WEG-Beschluss anfassen

Wohnungseigentümer

Eigentümer sind bei einer Fußbodenrenovierung in ihrer Wohnung nicht verpflichtet, den Trittschallschutz nach den heute vorgeschriebenen Grenz- werten herzustellen. Ein alter Trittschallschutz, so der Bundesgerichtshof (BGH) reicht bei Wohnungsrenovierung aus.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1100096.gemeinschaftseigentum-nie-ohne-weg-beschluss-anfassen.html

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