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Abfindung und vorgetäuschter Eigenbedarf

Urteil

Im Januar 2016 kaufte Herr S. die Eigentumswohnung. Mit dem neuen Vermieter schloss das Mieterehepaar eine »Vereinbarung über die Aufhebung und Beendigung des Mietverhältnisses«. Bis zum Jahresende sollten die Mieter ausziehen - dafür winkte ihnen eine Abfindung von 15 000 Euro.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1100099.abfindung-und-vorgetaeuschter-eigenbedarf.html

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