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Krankengeld auch bei Urlaubsreise in die EU

Karlsruhe. Während des Bezugs von Krankengeld dürfen Kranke Urlaub machen, sofern dies der Genesung nicht schadet. Dabei bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn die Reise in ein anderes EU-Land führt, wie das Sozialgericht Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschied. Darüber berichtete die »Ärztezeitung«. Der Kläger war psychisch krank und bezog Krankengeld. Schon vorhe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1100256.krankengeld-auch-bei-urlaubsreise-in-die-eu.html

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