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Staatstrojaner für Dealer
Polizei will Einsatz vor allem bei Rauschgiftdelikten
Der Staatstrojaner soll laut Regierung eigentlich nur in Fällen von Terrorismus sowie schweren und schwersten Straftaten eingesetzt werden können. Doch Instrument kommt vor allem bei Drogendelikten zur Anwendung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1100742.strafverfolgung-staatstrojaner-fuer-dealer.html
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