Was ist das Bürgerentlastungsgesetz?

Steuerrecht

  • Dr. Rolf Sukowski
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Im Kern geht es um die steuerliche Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen als sogenannte Sonderausgaben. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet im § 10 zwei Arten von abzugsfähigen Versicherungsbeiträgen: Altersvorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur berufsständischen Versorgung oder zu einer Basisrente/Rürup-Rente) sowie Sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Um letztere geht es im Bürgerentlastungsgesetz. Zu den »Sonstigen Vorsorgeaufwendungen« gehören vor allem Beiträge zur gesetzlichen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung einschließlich diverser Zusatzversicherungen (Auslandskrankenversicherung Zahnzusatzversicherung usw.).

Aber auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung (Privat, Kraftfahrzeug, Hundehalter usw.), Unfallversicherung, Risikolebensversicherung sowie Renten- und Kapitallebensversicherung, w...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.