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Tatsächliche Wohnfläche gilt
BGH zu Nebenkostenabrechnungen
Seit dem Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 30. Mai 2018 erfolgt die Berechnung der Nebenkosten nach der tatsächlichen Wohnfläche. Bisher wurde die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche herangezogen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1100801.tatsaechliche-wohnflaeche-gilt.html
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